NachtschlittelnNachtschlitteln

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Sicherheitshinweise

Schlitteln nur mit Helm

Zum Nachtschlitteln gehört ein Helm. Schützen Sie Ihren Kopf vor Verletzungen.

Gutes Schuhwerk

Schlitteln mit Turnschuhen, das geht gar nicht. Auch Skischuhe sind nicht zum Schlitteln da. Tragen Sie dagegen hohe, feste Schuhe mit gutem Profil. Zusätzliche Bremshilfen (Fersenspikes) zum Anschnallen verbessern die Bremsfähigkeit.

Sitzend schlitteln

Schlitteln Sie nie kopfvoraus oder liegend, sondern immer sitzend und bremsbereit.

Verhaltensregeln einhalten

Halten Sie die 10 Verhaltensregeln zum Schlitteln ein. Die Regeln sind links im Detail erläutert.

Download Ratgeber

Lesen Sie den Ratgeber der Beratungsstelle für Unfallverhütung (PDF) zum sicheren und unfallfreien Schlitteln.

Sicherheitstipps im Video


Verhaltensregeln zum Nachtschlitteln

Schlitteln und Rodeln bergen wie alle Sportarten gewisse Risiken. Die Verhaltensregeln sollen für Schlittler und Rodler als Massstab für sportgerechtes, sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Verhalten gelten und haben zum Ziel, Unfälle auf Schlittelwegen, in Schlittelparks, sowie im freien Gelände zu vermeiden. Die Regeln gelten für alle Schlittler und Rodler sowie für Benützer von Geräten mit vergleichbarer Verwendung. Wir alle sollten diese Regeln kennen und einhalten. Die in diesen Regeln verwendeten Ausdrücke wie Schlittler, Rodler usw. gelten für die Angehörigen beider Geschlechter. Wer unter Verstoss dieser Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.



1. Auf andere Rücksicht nehmen

Jeder Schlittler und Rodler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt
Erläuterungen zu Regel 1:
Schlittler und Rodler sind nicht nur für ihr fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich.



2. Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können anpassen

Jeder Schlittler und Rodler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. zusammenbinden Beim Abfahren dürfen Schlitten bzw. Rodel nicht zusammengebunden werden. kopfvoraus Es darf nicht kopfvoran gefahren werden.
Erläuterungen zu Regel 2
Kollisionen sind häufig die Folge von zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Schlittler und Rodler müssen im Bereich ihrer Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere vor und in Kurven, am Ende von Schlittelwegen und -parks und im Bereich von Transportanlagen.



3. Fahrspur des Vorderen respektieren

Der von hinten kommende Schlittler und Rodler muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Schlittler und Rodler nicht gefährdet wird.
Erläuterungen zu Regel 3
Schlitteln und Rodeln sind Sportarten der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende Schlittler oder Rodler. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen. Slalomfahrten auf Schlittelbahnen sind zu unterlassen.


4. Mit Abstand überholen

Überholt werden darf von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Schlittler oder Rodler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Erläuterungen zu Regel 4
Die Verpflichtung des überholenden Schlittlers oder Rodlers bleibt während des ganzen Überholvorgangs bestehen, damit der überholte Schlittler oder Rodler nicht in Schwierigkeiten gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stillstehenden Schlittler oder Rodler

5. Vor dem Ein- und Anfahren nach oben blicken

Jeder Schlittler und Rodler, der einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Erläuterungen zu Regel 5
Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren und das Wiederanfahren nach einem Halt gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass ein Schlittler oder Rodler, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf dem Schlittelweg und im Schlittelpark einfügt. Befindet er sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Schlittlern und Rodlern wieder den Vorrang nach Regel 3.


6. Am Rand anhalten

Jeder Schlittler und Rodler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein gestürzter Schlittler oder Rodler muss die Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Erläuterungen zu Regel 6
Schlittler und Rodler sollen nur am Rand anhalten und stehenbleiben. Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten. Wichtig: An Kurvenaussenseiten wird man früher gesehen, als an Innenkurven.


7. Am Rand auf- und absteigen

Ein Schlittler oder Rodler, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand benutzen.
Erläuterungen zu Regel 7
Mit Fussgängern auf Schlittelwegen und in Schlittelparks muss gerechnet werden. Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Schlittler und Rodler zu erwartende Hindernisse dar. Gehen Sie dort, wo Sie notfalls seitlich ausweichen können. In Kurven bleiben Sie möglichst am Aussenrand, denn dort werden Sie früher gesehen und die Schlittler können ihr Tempo früher reduzieren.


8. Zeichen beachten

Jeder Schlittler und Rodler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
Erläuterungen zu Regel 8
Schlittelwege und Schlittelparks werden mit Hinweis-, Gefahren- und Sperrsignalen gekennzeichnet. Ist ein Schlittelweg oder Schlittelpark als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Schlittler und Rodler sollen sich bewusst sein, dass diese Vorkehrungen in ihrem Interesse erfolgen.



9. Hilfe leisten

Bei Unfällen ist jeder Schlittler und Rodler zur Hilfeleistung verpflichtet.
Erläuterungen zu Regel 9
Hilfeleistung ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle.



10. Personalien angeben

Jeder Schlittler und Rodler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.
Erläuterungen zu Regel 10
Der Zeugenbeweis ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfalls von grosser Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Schlittler und Rodler muss daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Verantwortlichkeitsfragen.